Wareneinkauf EU (innergemeinschaftlicher Erwerb) in der doppelten Buchhaltung

Du kaufst Waren von EUR 2.000,- in Deutschland. Es wurde vom Lieferanten keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, dafür enthält die Rechnung den Vermerk "Steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung".



Hinweis: Bei Verwendung des Steuercodes "E220" ändert sich der Button "Brutto" auf "Netto", dh der einzugebende Betrag wird netto eingegeben, da auf der vorliegenden Rechnung auch nur der Nettobetrag ausgewiesen wird (Anm.: Im Feld "Brutto" wird der theoretische Bruttobetrag angezeigt, dieser wird jedoch nirgends gebucht!).


Aus den erfassten Werten erzeugt ProSaldo.net anschließend vier Buchungszeilen:


1. Bankbuchung im Haben mit EUR 2.000,-

2. Warenkonto im Soll mit EUR 2.000,-

3. Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb mit EUR 400,-

4. Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb mit EUR 400,-


Die beiden Steuerbuchungen bewirken, dass in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl EUR 400,- als Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb als auch EUR 400,- als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb ausgewiesen werden. Für die Zahllast in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind diese Buchungen somit neutral, da einmal plus EUR 400,- und einmal minus EUR 400,- berücksichtigt wird.


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