Kleinunternehmerregelung allgemein

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben (bis 31.12.2016 die Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben) und deren Jahresumsatz € 35.000,- jährlich nicht überschreiten. Daher sind sie unecht steuerbefreit, was heißt, dass die von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen müssen (also keine Umsatzsteuer in den Ausgangsrechnungen angeben) und im Gegenzug dazu auch keine Vorsteuer von den Ausgaben abziehen dürfen.


Genauere Information dazu findest du unter:


https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html


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