Report - Archivierung BAO

Gemäß §§ 131 und 132 Bundesabgabenordnung (BAO) und dem entsprechenden Ausführungserlass des BMF 2251/3-IV/2/00 vom 3. 7. 2000 muss der Abgabepflichtige in der Lage sein, der Finanzverwaltung auf Anforderung Datenträger mit seinen Buchhaltungsdaten zur Verfügung zu stellen. In der Praxis ist dies besonders bei Betriebsprüfungen relevant.


Um die Auswertung "Archivierung BAO" zu erstellen, klicke im Hauptmenü auf den Menüpunkt "Reports", anschließend auf "BAO - Archivierung BAO".


Auf der nächsten Seite wählst du den gewünschten Zeitraum aus. Beachte bitte, dass diese Auswertung nur für das aktuelle Buchungsjahr erstellt werden kann. Wenn du die Auswertung für ein anderen Buchungsjahr benötigst, musst du zuerst das Buchungsjahr wechseln.


Wähle aus, ob du die Daten deiner Buchhaltung oder der Fakturierung (Angebote, Aufträge, Rechnungen, Lieferscheine) exportieren möchtest. Wenn die gelöschten Buchungen bei der Archivierung mit berücksichtigt werden, setze das Häkchen bei "gelöschte Buchungen ausgeben". Klicke danach auf "Drucken".


Die Datei, die hier generiert wird, entspricht den Anforderungen der BAO und kann dem Finanzprüfer übergeben werden.



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