Erste Schritte / Übersicht
Kleinunternehmerregelung
Was ist das Ziel der Differenzbesteuerung?
Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, durch die Beschränkung der Besteuerung auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie z.B. Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc.), Kunstgegenstände oder Antiquitäten von Privaten zukaufen, was den Handel mit gebrauchten Gegenständen attraktiver und fairer gestaltet.
Beispiel: Ein Fahrzeughändler erwirbt von einem Privaten ein Fahrzeug um 2.000 €. Dieser Betrag ist mit Umsatzsteuer belastet. Da der Kauf von einem Privaten erfolgt, kann der Fahrzeughändler von diesem Einkauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Er verkauft das Fahrzeug um 3.000 € exkl. USt und müsste ohne Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung 20% von 3.000 € an das Finanzamt zahlen. Damit käme es zu einer Umsatzsteuerdoppelbelastung.
Aus diesem Grund gestattet das Umsatzsteuergesetz, dass nur von der Spanne (also 20% von 1.000 EUR) Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Anwendungsfälle für die Differenzbesteuerung?
Grundsätzlich kommen nur folgende Gegenstände für die Differenzbesteuerung in Frage: bewegliche, körperliche Gegenstände ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle (außer Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren) wobei der häufigste Anwendungsfall Gebrauchtgegenstände sind: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung?
Rechnungslegung?
Aufzeichnungspflichten?
Im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung sind besondere Aufzeichnungen vorgesehen, welche getrennt von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (Vorsteuerabzug, gesonderter Umsatzsteuerausweis) zu führen.
Umsetzung in ProSaldo.net:
Beispiel: Du kaufst von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen für 2.000 € in bar. Den Einkaufspreis vermerkst du in einer Exceltabelle und erfüllst deine Aufzeichnungspflichten. Der Einkauf wird ohne Steuercode verbucht.
Du lässt den Wagen reinigen, behebst kleine Mängel und verkaufst das Fahrzeug für 3.000 €. Auf der Rechnung stehen 3.000 € ohne Steuern (Steuerart bleibt Österreichische USt. aber den Steuersatz stellst du bei der Rechnungsposition auf 0%) und weist im Schlusstext auf die Differenzbesteuerung und in der Position auf die Sonderregelung sowie die Produktgruppe hin (siehe Screenshot).
Beim Buchen der Zahlung wählst du in der Buchungsmaske den OP aus, welcher mit der Rechnungslegung an deinen Kunden erzeugt wurde. Dann klickst du auf den Split-EA Button und teilst die 3.000 € in 2.000 € und 1.000 € auf. Bei der Splitzeile mit den 1.000 € (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert) wählst du das Erlöskonto E20 mit Steuercode, während du bei den übrigen 2.000 € dann E20 ohne Steuercode wählst und „Split übernehmen“ klickst und dann auf „Buchen“ (siehe Screenshot).
Die Buchung nach Zahlungseingang sieht dann so aus:
Quelle: https://www.wko.at/steuern/umsatzsteuer-differenzbesteuerung
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