Differenzbesteuerung in der E/A

Was ist das Ziel der Differenzbesteuerung?


Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, durch die Beschränkung der Besteuerung auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie z.B. Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc.), Kunstgegenstände oder Antiquitäten von Privaten zukaufen, was den Handel mit gebrauchten Gegenständen attraktiver und fairer gestaltet.


Beispiel: Ein Fahrzeughändler erwirbt von einem Privaten ein Fahrzeug um 2.000 €. Dieser Betrag ist mit Umsatzsteuer belastet. Da der Kauf von einem Privaten erfolgt, kann der Fahrzeughändler von diesem Einkauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Er verkauft das Fahrzeug um 3.000 € exkl. USt und müsste ohne Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung 20% von 3.000 € an das Finanzamt zahlen. Damit käme es zu einer Umsatzsteuerdoppelbelastung.

Aus diesem Grund gestattet das Umsatzsteuergesetz, dass nur von der Spanne (also 20% von 1.000 EUR) Umsatzsteuer zu entrichten ist.


Anwendungsfälle für die Differenzbesteuerung?


Grundsätzlich kommen nur folgende Gegenstände für die Differenzbesteuerung in Frage: bewegliche, körperliche Gegenstände ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle (außer Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren) wobei der häufigste Anwendungsfall Gebrauchtgegenstände sind: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten


Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung?

  • Die Lieferung der Gegenstände hat durch einen Wiederverkäufer zu erfolgen. 
  • Die Lieferung der betreffenden Ware an den Wiederverkäufer muss im Gemeinschaftsgebiet der EU (inkl. Inland) ausgeführt worden sein.
  • Für die Lieferung der angeführten Gegenstände an den Wiederverkäufer darf keine Umsatzsteuer geschuldet oder die Differenzbesteuerung vorgenommen worden sein.


Rechnungslegung?

  • Wird die Differenzbesteuerung angewendet, so darf in einer Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  • Es muss in der Rechnung ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung stehen sowie z.B. durch die Angabe „Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung“ darauf hinweisen, dass die Differenzbesteuerung angewendet wurde.


Aufzeichnungspflichten?


Im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung sind besondere Aufzeichnungen vorgesehen, welche getrennt von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (Vorsteuerabzug, gesonderter Umsatzsteuerausweis) zu führen.

  • Aufzeichnungen bei Einzeldifferenz-Methode: Der Wiederverkäufer hat für jeden Gegenstand den Verkaufspreis oder den Entnahmewert, den Einkaufpreis und die Bemessungsgrundlage aufzuzeichnen.
  • Aufzeichnungen bei Gesamtdifferenz-Methode: Der Wiederverkäufer hat die Einkaufspreise der im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungszeitraum eingekauften veräußerten Gegenstände aufzuzeichnen.

 

Umsetzung in ProSaldo.net:

  • Die Verbuchung des Einkaufes ohne Vorsteuerabzug ist kein Steuercode anzugeben in der Buchungsmaske. 
  • Beim Verkauf muss auf der Ausgangsrechnung der Hinweis zur Differenzbesteuerung angedruckt werden. Dies kann entweder als Betreff in der Rechnungsmaske oder als Fixtext in der Vorlage angeführt werden. Zusätzlich zum Hinweis, weist du direkt in der Beschreibung des jeweiligen Artikels auf die Sonderregelung und die jeweilige Produktgruppe an. Weiters darf bei dieser Position keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  • Beim Buchen der Zahlung zur Rechnung musst du dann nach dem Laden des offenen Postens in die Buchungsmaske dessen E/A-Konten bearbeiten und dort ein Split erzeugen, wo nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis mit einem Steuercode gebucht wird.

 

Beispiel: Du kaufst von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen für 2.000 € in bar. Den Einkaufspreis vermerkst du in einer Exceltabelle und erfüllst deine Aufzeichnungspflichten. Der Einkauf wird ohne Steuercode verbucht.

Du lässt den Wagen reinigen, behebst kleine Mängel und verkaufst das Fahrzeug für 3.000 €. Auf der Rechnung stehen 3.000 € ohne Steuern (Steuerart bleibt Österreichische USt. aber den Steuersatz stellst du bei der Rechnungsposition auf 0%) und weist im Schlusstext auf die Differenzbesteuerung und in der Position auf die Sonderregelung sowie die Produktgruppe hin (siehe Screenshot).


Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Zahl enthält.

Automatisch generierte Beschreibung



Beim Buchen der Zahlung wählst du in der Buchungsmaske den OP aus, welcher mit der Rechnungslegung an deinen Kunden erzeugt wurde. Dann klickst du auf den Split-EA Button und teilst die 3.000 € in 2.000 € und 1.000 € auf. Bei der Splitzeile mit den 1.000 € (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert) wählst du das Erlöskonto E20 mit Steuercode, während du bei den übrigen 2.000 € dann E20 ohne Steuercode wählst und „Split übernehmen“ klickst und dann auf „Buchen“ (siehe Screenshot).


 

 Die Buchung nach Zahlungseingang sieht dann so aus:


 Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 Quelle: https://www.wko.at/steuern/umsatzsteuer-differenzbesteuerung



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