Erste Schritte / Übersicht
Kleinunternehmerregelung
Für eine geförderte Beratungsleistung (das Nettohonorar der Beratung iHv EUR 500,- wurde von der Förderstelle direkt beglichen) muss die Umsatzsteuer in Höhe von EUR 100,00 - welche als Vorsteuer berücksichtigt werden darf - an den Berater überwiesen werden.
Hinweis: Der Steuercode 910 bewirkt, dass der Gesamtbetrag (ohne Brutto-/Nettobetrag) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer-Betrag behandelt wird.
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