Wertberichtigung einer Forderung in der doppelten Buchhaltung

Die Forderung gegen Kunden A (Brutto EUR 10.000,-, inkl. 20% USt) ist gemäß dem Ausgleichsedikt vom 17.05.2019 einer Wertberichtigung von 60% zu unterziehen. Die somit verbleibende Ausgleichsforderung von EUR 4.000,- (= Quote von 40%) ist nach derzeitigem Wissensstand als einbringlich anzusehen.



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